Allgemeine Geschäftbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1. Geltung, Begriffsdefinitionen
2. Vertragsgegenstand
3. Zustandekommen des Vertrages
4. Widerrufsrecht für Verbraucher
5. Preise und Zahlungsmodalitäten
6. Eigentumsvorbehalt
7. Besondere Pflichten des Kunden
8. Datenschutz
9. Haftung
10. Vertragssprache
11. Gewährleistung/ Kundendienst
12. Schlussbestimmungen

1. Geltung, Begriffsdefinitionen

1.1 Den Geschäftsbeziehungen zwischen der Pietät Eichhorn (Inhaber Christian Hillbrecht), nachstehend „Pietät“ genannt, und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt) liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung zugrunde, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
1.2 „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand des Vertrages ist die Beauftragung des Auftraggebers an das –Bestattungshaus mit der Durchführung einer Bestattung (Bestattungsvertrag) oder der Abschluss eines Vorsorgevertrages. Dies beinhaltet alle individuell vom Auftraggeber gewählten Bestattungsdienstleistungen, sowie der Lieferung/ Bereitstellung von Ihnen ausgewählter Waren (z.B. Särge, Urnen, Blumen oder Trauerkarten usw.). Die einzelnen Bestattungsdienstleistungen sowie Waren und deren wesentliche Merkmale sind im Auftrag beschrieben. Unsere Angaben hierzu sowie unsere Darstellungen (z.B. Abbildungen) sind jedoch keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale.
Neben der Beauftragung zur Durchführung einer Bestattung bieten wir auch die Bestattungsvorsorge an. Sie ermöglicht die Planung unter Hinterlegung eines Geldbetrages für eine zukünftige Bestattung mit einem undefinierten Erfüllungszeitraum. Beim Eintreten eines Vorsorgefalles werden wir, sobald wir von Angehörigen, Pflegern oder anderen berechtigten Personen des Vorsorgenehmers über den Eintritt des Sterbefalls des Vorsorgenehmers unterrichtet wurden, gemäß den Wünschen des Vorsorgenehmers tätig.
Zur Durchführung einer Bestattung gehört in der Regel die Erledigung aller standesamtlichen Formalitäten, die Durchführung der hygienischen und kosmetischen Versorgung sowie die Erbringung aller Leistungen, die zur Aufbewahrung des / der Verstorbenen bis zur Beisetzung / Trauerfeier sowie zur würdevollen offenen Aufbahrung und Abschiednahme unter hygienischen und ästhetischen Aspekten notwendig sind. Hierzu zählt unter anderem das fachgerechte Verschließen des Mundes, der Augen, der Körperöffnungen, der Zugänge von Kathetern, Kanülen, Drainagen usw. sowie die äußerliche Reinigung und Desinfektion.
Das Bestattungshaus gilt als mit der Erteilung des schriftlichen Auftrages bevollmächtigt, die in Abs. 2.1 genannten Leistungen zu erbringen bzw. in Auftrag zu geben, gegenüber Behörden, insbesondere dem Standesamt, Erklärungen für den Auftraggeber abzugeben bzw. solche sowie Urkunden in Empfang zu nehmen. Der Auftraggeber versichert, zur Erteilung des Bestattungsauftrages berechtigt zu sein. Mit Beauftragung überträgt er dem Bestattungshaus das Totenfürsorgerecht.
Das Bestattungshaus ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte zu beauftragen. Das Bestattungshaus kann die Beauftragung eines Dritten als Eigen- bzw. als Fremdgeschäft für den Auftraggeber vornehmen. Insoweit erteilt der Auftraggeber dem Bestattungshaus durch Auftragserteilung entsprechende Vollmacht. Der Auftragsgeber stellt das Bestattungshaus im Hinblick auf Auftragsvergabe von Fremdarbeiten ausdrücklich von dem Verbote des § 181 BGB frei.
2.2 Der Leistungsumfang richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und die zur Bestattungsdurchführung notwendigen Fremdleistungen. Nachträglich zusätzlich in Auftrag gegebene bzw. objektiv notwendige, im Interesse des Auftraggebers liegende Leistungen werden zusätzlich berechnet, Auslagen werden in der tatsächlichen Höhe weiterberechnet.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Das Angebot des Bestattungshauses ist freibleibend. Mit der Annahme des Angebots oder der Unterzeichnung des schriftlichen Auftrags oder Vorsorgevertrages durch den Auftraggeber kommt ein bindendes Vertragsverhältnis zustande.
Werden dem Bestattungshaus Umstände bekannt, dass der Auftraggeber kreditunwürdig oder zahlungsunfähig ist bzw. Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit weggefallen sind, kann das Bestattungshaus vom Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber zur Leistung Zug-um-Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Verbraucherkunden und insbesondere nicht an Gewerbetreibende.
3.2 Mündliche Abreden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung und nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftragnehmer verbindlich.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

4.1 Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen hat der Auftraggeber das Recht, diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu wiederrufen.
4.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
4.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Auftraggeber mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das im Anhang befindliche Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
4.4 Im Falle des wirksamen Widerrufs wird das Bestattungshaus dem Auftraggeber alle geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (exklusiv der zusätzlichen Kosten, die durch eine besondere Lieferart entstanden sind) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab Zugang der Widerrufserklärung Tag zurückzahlen. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, verwendet. Die Rückzahlung löst keine weiteren Entgelte aus.
4.5 Für den Fall, dass der Auftraggeber den Beginn der Dienstleistung trotz und während des Laufs der Widerrufsfrist verlangt hat, so ist dem Bestattungshaus ein angemessener Betrag zu bezahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem von der Ausübung des Widerrufsrechts unterrichtet wurde, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

5. Preise und Zahlungsmodalitäten

5.1 Alle genannten Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Maßgeblich ist insoweit die Vereinbarung zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Soweit Lieferungen und Leistungen Gegenstand des Auftrags sind, für die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung noch kein Preis vereinbart wurde, werden dem Auftraggeber angemessene und ortsübliche Preise berechnet. Für die Lieferung von Waren fallen keine gesonderten Versandkosten an.
5.2 Der Vergütungsanspruch ist ab Zugang der Rechnung bei dem Auftraggeber binnen 10 Tagen und ohne Abzug von Skonto zur Zahlung fällig. Die Zahlung ist an die im Auftrag bzw. in der Rechnung erfolgte Zahlstelle zu leisten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist die Gutschrift auf dem auf der Rechnung mitgeteilten Konto.
5.3 Während des Verzuges ist die Geldschuld mit 5%-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen. Daneben ist das Bestattungshaus berechtigt, für weitere Mahnschreiben pauschal jeweils € 5.- zu berechnen.
5.4 Das Bestattungshaus ist grundsätzlich berechtigt, Vorauszahlung bis zur Höhe des gesamten voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Die Abs. 5.1 bis 5.3 gelten sodann sinngemäß mit der Maßgabe, dass die Zahlung binnen zwei Werktagen zu erfolgen hat.
5.5 Die Entgegennahme von Versicherungsscheinen, insbesondere Sterbegeldversicherungen oder anderen Wertdokumenten und die Geltendmachung der Versicherungsleistung oder sonstigen Ansprüchen gegenüber Versicherungen oder Dritten geschieht ausschließlich im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers und hat keine schuldbefreiende Wirkung. Für den Fall, dass Leistungen aus vorgenannten Verträgen an das Bestattungshaus erfolgen, ist dieses berechtigt, diese mit den vertraglichen Vergütungsansprüchen des Bestattungshauses zu verrechnen und einen etwaig verbleibenden Überschuss auf das Konto des Auftraggebers zu überweisen. Soweit Leistungen des Bestattungshauses durch Dritte, insbesondere Krankenkassen, Sterbekassen, Versicherungen, vergütet werden, ist das Bestattungshaus befugt, diese Zahlungen auf seinen Vergütungsanspruch zu verrechnen. Die Abrechnung wird dem Auftraggeber binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang erteilt, bei mehreren Drittzahlungen binnen 30 Tagen nach dem letzten Zahlungseingang. Den vorgenannten Behörden und Gesellschaften steht es sodann frei, ihre Forderungen direkt gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Das Bestattungshaus behält sich das Eigentum an vertragsgemäß gelieferter Ware bis zur vollständigen Erfüllung des aus dem Vertragsverhältnis resultierenden Vergütungsanspruchs vor.

7. Besondere Pflichten des Kunden

7.1 Wir sind zur Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen auf Ihre Mitwirkung angewiesen! Insbesondere muss gewährleistet sein, dass Sie oder ein von Ihnen genannter Ansprechpartner für uns oder unsere Partnerbestatter kurzfristig persönlich oder telefonisch erreichbar sind, etwa damit die Durchführung der Dienstleistungen besprochen und ggf. erforderliche Termine vereinbart werden können.
7.2 Angefragte und zur Durchführung der Leistung erforderliche Dokumente, z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil oder Versicherungsurkunden, müssen dem Bestattungshaus durch den Auftraggeber unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Gegenüber dem Bestattungshaus können wegen Verzögerung oder Nichterfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn und soweit diese aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers herrühren. Die Haftungsregeln nach Ziffer 8 werden hierdurch nicht eingeschränkt.

8. Datenschutz

8.1 Das Bestattungshaus ist berechtigt, nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetztes personenbezogene Daten über den Auftraggeber zu erheben und zu verwenden, soweit sie für die Geschäftsbeziehungen erforderlich sind.
8.2 Die Daten werden nur mit Zustimmung des Auftraggebers an Dritte weitergegeben, es sei denn, sie unterliegen der gesetzlichen oder behördlichen Mitteilungspflicht. Details finden Sie in unserem separat mit dem Auftragsbogen ausgehändigten Datenschutzblatt.

9. Haftung

9.1 Vorbehaltlich der nachfolgenden Ausnahmen ist unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus unerlaubter Handlung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9.2 Wir haften bei leichter Fahrlässigkeit im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht unbeschränkt. Wenn wir durch leichte Fahrlässigkeit mit der Leistung in Verzug geraten sind, wenn die Leistung unmöglich geworden ist oder wenn wir eine vertragswesentliche Pflicht verletzt haben, ist die Haftung für darauf zurückzuführende Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine vertragswesentliche Pflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Dazu gehört insbesondere unsere Pflicht zum Tätigwerden und der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung, die im Auftragsformular beschrieben wird.
9.3 Die sich nach Ziff. 9.1 und 9.2. ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit einer Leistung übernommen haben. Das gleiche gilt für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.4 Unsere Texte und Inhalte dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und sollen eine professionelle Beratung oder Auskunftserteilung weder darstellen noch diese in irgendeiner Weise ersetzen.

10. Vertragssprache

10.1 Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

11. Gewährleistung/ Kundendienst

11.1 Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11.2 Für Fragen, Reklamationen und Beanstandungen steht wir Ihnen telefonisch unter 0 60 53 / 61 23 45 oder unter der E-Mail: info@pietaet-eichhorn.de zur Verfügung.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollte sich eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
12.2 Unser Unternehmen beteiligt sich nicht an einem Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Streitigkeiten über den mit uns geschlossenen Vertrag und dessen Ausführungen können jedoch vor der Schlichtungsstelle des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur, Cecilienallee 5, 40474 Düsseldorf, schlichtungsstelle@bestatter.de, 0211-1600810) verhandelt werden.
12.3 Erfüllungsort ist der Sitz des Bestattungshauses. Gerichtsstand ist Gelnhausen.